User:DaniloHardee29
Altersgerechter Umbau der Wohnung: Genügen die räumlichen Beschaffenheiten der eigenen Wohnung nicht mehr den pflegerischen Erfordernissen, beispielsweise eine Verbreitung von Zugängen und Türen für spezielle Pflegebetten und Pflegestühle, kann der Umbau der eigenen Dach überm Kopf mit einem einmaligen Zuschuss von 4.000 Euro ermöglicht werden. Wenn Sie dazu im Vorfeld eine Beratung wünschen, steht Ihnen diese kostenlos zur Verfügung. Das gilt auch für die notwendigen regelmäßigen Beratungsbesuche durch geschulte Pflegekräfte, die Ihnen Hilfestellungen bei der Realisierung der täglichen Pflegeanforderungen geben. Daraus ergibt sich, sie bekommen insgesamt bis zu 16.000 Euro. Förderung für Wohngruppen-Bewohner: So weit wie vier Versicherte mit Pflegegrad 5 bekommen auch dann den Zuschuss für pflegebedingte Umbaumaßnhamen der Gemeinschafts-Wohnung, wenn sie eine ambulant betreute Wohngruppe oder eine Senioren-Wohngemeinschaft bilden. Eine einmalige Startfinanzierung wird deren Pflegekasse mit 2.500 Euro für jeden, also maximal 10.000 Euro pro Wohngruppe, unterstützt. Für eine Haushaltshilfe steht höchstens vier Bewohnern ein monatlicher Zuschuss von 214 Euro zu.
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